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FORMS

Stimmrechtsvollmacht (WEG)

Falls Sie nicht selbst zur nächsten Eigentümerversammlung erscheinen, können Sie hier Ihr Stimmrecht in Textform an einen Miteigentümer, an den Verwalter oder gemäß den Bedingungen Ihrer Gemeinschaftsordnung übertragen.

Versammlungstyp:

Im Hinblick auf die oben bezeichnete Eigentümerversammlung beauftrage und bevollmächtige/n ich/wir den Empfänger meine/unsere Interessen zu vertreten und insbesondere das Stimmrecht auszuüben.

Diese Vollmacht ist übertragbar, eine Unterbevollmächtigung ist daher zulässig. Der Bevollmächtigte, ebenso wie mögliche Unterbevollmächtigte, sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Bei der Ausübung des Stimmrechts sind folgende Weisungen unbedingt zu beachten. Wenn keine Weisungen erteilt sind, darf der Bevollmächtigte das Stimmrecht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Ausübung des Stimmrechts nach eigenem Ermessen gilt auch für den Fall, dass sich im Laufe der Versammlung die Beschlussanträge ändern oder neu ergeben.

Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zu den Zwecken, in die Sie eingewilligt haben. Ihre Einwilligung erteilen Sie uns, wenn Sie Daten an uns absenden, die Sie zuvor freiwillig in einem Formular unserer Website oder einer E-Mail eingegeben haben.

Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institution und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn wir durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden. Unsere Mitarbeiter und die von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind von uns zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden. DATENSCHUTZ

Vollmacht verschickt. Vielen Dank!

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